
Möchtest du mit deinem Hund eine Begleithundeprüfung/Alltagstauglichkeitsprüfung machen, die zur Ermäßigung der Hundesteuer in der Steiermark berechtigt ist?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000019
Ab 1. Juli 2026 haben Personen, die bestimmte Tiere halten möchten, bereits vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis zu erbringen. Ein 4-stündiger Theoriekurs ist zur Haltung von Hunden erforderlich.
Für die Hundehaltung ist zusätzlich innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes eine praktische Einheit im Ausmaß von 2 Stunden zu absolvieren.
Der Sachkundekurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Der Sachkundenachweis gilt aber bundesweit, er behält daher auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.
Bitte beachten Sie, dass nur jene Sachkundekurse anerkannt werden können, die von geeigneten Personen gemäß den Vorgaben der 2. Tierhaltungsverordnung durchgeführt werden.
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/184053168/DE/
Für die Absolvierung der 2 verpflichtenden Praxisstunden wende dich bitte direkt an Dagmar Fauster, Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin.

Unser Ziel ist die Verbesserung und Öffentlichkeitsarbeit für ein harmonisches Zusammenleben mit Hunden in der Gesellschaft.
Das Hauptaugenmerk liegt in der tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden laut Richtlinie der Koordinierungsstelle gem. § 9 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012
